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GUTES FÜR MENSCH
UND NATUR

Was ist Bio-Mineralwasser?

Am Bio-Mineralwasser-Siegel erkennen Verbraucher auf einen Blick, dass ihr Mineralwasser von bester Qualität ist und zudem die Umwelt schützt:
Bio-Mineralwasser ist zugleich das zeitgemäße Reinheitsgebot für Wasser sowie pro-aktiver Wasser- und Umweltschutz.

Das garantiert Ihnen das Bio-Mineralwasser-Siegel:

Mehr Reinheit und Sicherheit 

Bio-Mineralwasser stammt aus besonders reinen Quellen, die streng überwacht werden. Dabei gelten noch mehr und noch strengere Vorschriften als für konventionelles Mineralwasser – immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung.

Das bedeutet: mehr Sicherheit vor Nitraten, Pestiziden und anderen menschgemachten Gefährdungspotentialen.

Mehr Wasser- und Umweltschutz 

Wer das Bio-Mineralwasser-Siegel auf dem Etikett trägt, hat nicht nur ganz besonders reines Wasser, sondern setzt sich zusätzlich aktiv für den Wasser- und Umweltschutz ein und kann das auch beweisen. Die Bio-Mineralbrunnenbetriebe bewirtschaften ihre Quellen absolut nachhaltig, produzieren und verpacken ihre Getränke umweltfreundlich und fördern die Umstellung zum wasser- und klimaschonenden Ökolandbau in ihrer Region.

Das bedeutet: Jeder Schluck Bio-Mineralwasser trägt dazu bei, dass auch noch unsere Enkel bestes Wasser und eine lebenswerte Umwelt haben.

Mehr Transparenz und Kontrolle 

Ein Siegel macht nur dann Sinn, wenn die Einhaltung seiner Richtlinien streng kontrolliert und die Ergebnisse dieser Kontrollen auch für jeden mühelos nachprüfbar sind. Deswegen erhält ein Mineralbrunnen das Bio-Mineralwasser-Siegel nur dann, wenn sein Mineralwasser und sein Engagement dauerhaft unabhängigen Überprüfungen standhält und durch die Bio-Kontrollstelle biozertifiziert wird. Das Prüfprotokoll müssen die Mineralbrunnen auf ihren Webseiten veröffentlichen und ihre Getränke umfangreich deklarieren.

Das bedeutet: So kann jeder sicher sein, dass immer nur bestes Mineralwasser mit viel Engagement dahinter in der Flasche ist.

Sie haben noch Fragen?

Vielleicht finden Sie die fehlenden Antworten in unserem Faktencheck

Was unterscheidet Bio-Mineralwasser
von konventionellem Mineralwasser und Trinkwasser?

Die wesentlichen Unterschiede sind:

Bei Trink- und Mineralwasser fehlen die Nachhaltigkeitsanforderungen komplett.
Bio-Mineralwasser muss strengere Grenzwerte zur Sicherung seiner besonderen Qualität erfüllen.

 

Bio-Mineralwasser-Produzenten müssen wesentlich höhere Anforderungen an die Transparenz erfüllen.

Ein detallierter Vergleich in sechs Kategorien:

Kriterium für Bio-MineralwasserGesetzliche Anforderungen an „Natürliches Mineralwasser“Gesetzliche Anforderungen an „Trinkwasser“
Das Unternehmen fördert systematisch Wasserschutz durch ökol. Landbau und stellt den Anteil ökol. Fläche in seinem Einzugsgebiet fest.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Der Betrieb setzt fortlaufend Fördermaßnahmen für ökol. Landbau und der Bodenverbesserung um.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Das Unternehmen erstellt ein Programm zur Kommunikation der Bedeutung von Wasserschutz und ökol. Landbau.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung für Trinkwasser.
Einzelne Versorger sind entsprechend aktiv.
Der Betrieb legt eine wissenschaftliche Ermittlung des Quelleinzugsgebiets vor.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung für Trinkwasser. Bei Ausweis von Trinkwasserschutzgebieten z.T. erforderlich.
Das abfüllende Unternehmen muss nach EMAS oder ISO 14001 umweltzertifiziert sein.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Das Unternehmen verringert stetig seine Material- und Wasserverbräuche.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Es erfolgt eine schonende Nutzung des Mineralwasservorkommens, also nur des Überlaufs bzw. weniger als 80% des natürlichen Zulaufs.Wird zwar grundsätzlich im Wasserrechtsverfahren kontrolliert, aber keine genauen gesetzlichen Vorgaben.Wird zwar grundsätzlich im Wasserrechtsverfahren kontrolliert, aber keine genauen gesetzlichen Vorgaben.
Das Unternehmen unterstützt Wasserschutz- und Bildungsprojekte regional und in der 3. Welt.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Das Produkt wird in Glas- oder PET-Mehrwegflaschen oder PET-Kreislaufflaschen mit mind. 60% Altmaterialeinsatz in den Flaschen abgefüllt.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung für Trinkwasser, welches häufig zur Herstellung anderer Getränke verwendet wird.
Das Unternehmen weist eine Klimastrategie auf mit fixierten Reduktions- und Kompensationsmaßnahmen.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Der Betrieb setzt ein Programm zur Mitarbeiterbildung und –bewegung um.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Das Unternehmen stellt mind. 5% Ausbildungsplätze oder 10% Arbeitsplätze für Benachteiligte zur Verfügung.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Der Betrieb erstellt einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Das Unternehmen stellt ein Angebot von Biolebensmitteln für Mitarbeiter bereit.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Kriterium für Bio-MineralwasserGesetzliche Anforderungen an „Natürliches Mineralwasser“Gesetzliche Anforderungen an „Trinkwasser“
Ozonverwendung verbotenOzonverwendung erlaubt aber deklarationspflichtigOzonverwendung erlaubt
Aktiviertes Aluminiumoxid zur Fluoridreduktion verbotenAluminiumoxid erlaubt aber deklarationspflichtigAluminiumoxid erlaubt
Anwendung radioaktiver Strahlung verbotenErlaubtErlaubt aber nicht üblich
Dem Mineralwasser wird CO2 nur aus biologischer Produktion (Gärungskohlensäure) oder aus natürlichen Quellen zugesetzt.Keine gesetzliche Regelung für MineralwasserKeine gesetzliche Regelung
Zur Abfüllung am Quellort wird leitungsgebundener Transport vom Brunnen zum Abfüllbetrieb von max. 2 km nicht überschritten.Abfüllung am Quellort im Gesetz für Mineralwasser vorgeschrieben, aber ohne Konkretisierung.Weite Transportstrecken z.T. über Hunderte von Kilometern weit verbreitet.
Für das Mineralwasser liegt mind. ein ganzheitlicher Qualitätsnachweis des Endprodukts vor.Keine gesetzliche Regelung für MineralwasserKeine gesetzliche Regelung
Pflanzenschutzmittel und relevante Metabolite mit definiertem Untersuchungsumfang: Keine Grenzwerte
Unverbindliche Orientierungswerte lediglich für die Mineralwasseranerkennung in der deutschen MTVO.
Grenzwert 0,1 µg/l für den Einzelstoff, 0,5 µg/l für die Summe aller Stoffe (kein einheitlicher Untersuchungsumfang)
Sogenannte nichtrelevante Metabolite von Pflanzenschutzmitteln mit definiertem Untersuchungsumfang: Keine GrenzwerteKeine Grenzwerte, keine Untersuchung
Arzneimittelrückstände mit definiertem Untersuchungsumfang: Keine Grenzwerte
Unverbindliche Orientierungswerte lediglich für die Mineralwasseranerkennung in der deutschen MTVO.
Keine Grenzwerte, keine Untersuchung.
Perfluorierte Tenside mit definiertem Untersuchungsumfang: Keine GrenzwerteKeine Grenzwerte, keine Untersuchung
Künstliche Süßstoffe mit definiertem Untersuchungsumfang
Keine GrenzwerteKeine Grenzwerte, keine Untersuchung
Für Umweltbelastungsstoffe gelten die Orientierungswerte gem. AVV, Anlage 1a als GrenzwerteKeine Grenzwerte
Unverbindliche Orientierungswerte lediglich für die Mineralwasseranerkennung in der deutschen MTVO.
Teilweise Grenzwerte vorhanden, 5-10 mal höher als für Bio-Mineralwasser
Nitrat Gesetzlicher Grenzwert bei 50 mg/l
(bei Babywasserauslobung 10 mg/l)
Gesetzlicher Grenzwert bei 50 mg/l
Kriterium für Bio-MineralwasserGesetzliche Anforderungen an „Natürliches Mineralwasser“Gesetzliche Anforderungen an „Trinkwasser“
Zur Sicherstellung der Betriebshygiene erfolgt mind. jährlich eine mikrobiologische Stufenkontrolle. Es dürfen keine kritischen Befunde vorliegen.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung für Trinkwasser
Zur Sicherstellung der Betriebshygiene erfolgt mind. jährlich eine Überprüfung der Umfeldhygiene im Produktionsbereich. Es dürfen keine kritischen Befunde vorliegen.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung für Trinkwasser
Externe mikrobiologische Untersuchung jährlich an der Quelle vierteljährlich bei AbfüllungenKeine gesetzliche RegelungExterne mikrobiologische Untersuchung vierteljährlich, bei mehr als 1.000 Kubikmeter Abgabe pro Tag weitere Untersuchungen
Interne mikrobiologische Untersuchung mind. wöchentlichKeine gesetzliche Regelungsiehe 3.3, ansonsten keine gesetzliche Regelung für Trinkwasser
Staph. Aureus in 250 ml nicht nachweisbarKeine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung für Trinkwasser
Kriterium für Bio-MineralwasserGesetzliche Anforderungen an „Natürliches Mineralwasser“Gesetzliche Anforderungen an „Trinkwasser“
Antimon, Barium, Blei, Cadmium, Chrom ges., Nickel, Quecksilber und SelenGleiche Grenzwerte wie im Gesetz, da als ausreichend angesehen.Gleiche Grenzwerte wie im Gesetz, da als ausreichend angesehen.
Arsen Gesetzlicher Grenzwert < 0,010 mg/lGesetzlicher Grenzwert < 0,010 mg/l
Bor Gesetzlicher Grenzwert < 5,4 mg/l (= 30 mg/l Borat)Gesetzlicher Grenzwert < 1,0 mg/l
Chrom VI Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Cyanid  Cyanid Gesetzlicher Grenzwert < 0,05 mg/l
Fluorid Gesetzlicher Grenzwert < 5,0 mg/l, Babywasser in D < 0,7 mg/l, in Österreich < 1,5 mg/lGesetzlicher Grenzwert < 1,5 mg/l
Kupfer Gesetzlicher Grenzwert < 1,0 mg/lGesetzlicher Grenzwert < 2,0 mg/l
Mangan Gesetzlicher Grenzwert < 0,5 mg/l
0,05 mg/l entspricht dem Grenzwert für Babywasser. 
Gesetzlicher Grenzwert < 0,05 mg/l
Nitrit Gesetzlicher Grenzwert < 0,1 mg/l
0,02 mg/l entspricht dem Grenzwert für Babywasser.
Gesetzlicher Grenzwert < 0,5 mg/l
Summe des anorganischen Stickstoffs (Berechnet als N) aus Ammonium, Nitrat, Nitrit Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Oxidierbarkeit: TOC Keine gesetzliche RegelungKeine „abnormale Veränderung“ bei Trinkwasser zulässig
Radium 226 Keine gesetzliche Regelung für Mineralwasser.
Entspricht der Babywasservorschrift.
Keine gesetzliche Regelung
Radium 228 Keine gesetzliche Regelung für Mineralwasser.
Entspricht der Babywasservorschrift.
Keine gesetzliche Regelung
Uran Keine gesetzliche Regelung für Mineralwasser.
2 µg/l entspricht dem Grenzwert für Babywasser.
Gesetzlicher Grenzwert < 10 µg/l
Im Falle hoher Radongehalte an der Quelle von über 50 Bq/l sind zusätzlich Pb 210 und Po 210 Untersuchungen erforderlich. Die Gesamtrichtdosis von 0,1 mSv/Jahr (Bewertungsansatz für Säuglinge) darf nicht überschritten werden.
Die verwendeten Packungswerkstoffe für Bio-Mineralwasser müssen weitgehend inert sein und dürfen das Mineralwasser insbesondere sensorisch nicht beeinflussen.
PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in den Inlays der Verschlüsse sind nicht zulässig, Bisphenol A-freie Lacke sind vorgegeben. BHT und BPA dürfen im Bio-Mineralwasser nicht nachweisbar sein.
Keine gesetzliche Regelung Keine gesetzliche Regelung für Mineralwasser, lediglich nach AVV darf die Beschaffenheit des Mineralwassers durch die Abfüllung „nicht verändert“ werden, was hinsichtlich der Packstoffe nicht konkretisiert wurde.Grundsätzliche Gesamtrichtdosis von 0,1 mSv/Jahr (Bewertungsansatz für Erwachsene) mit Einschränkungen und ohne Radonansatz.
Keine besonderen Vorschriften für abgefülltes Trinkwasser oder damit hergestellter Getränke.
Bei PET-Gebinden muss der Acetaldehydgehalt im Bio-Mineralwasser unter 10 µg/l liegen.
Der Gehalt an Benzol muss unter 0,3 µg/l liegen.
Keine gesetzliche RegelungDer Gehalt an Benzol muss unter 1,0 µg/l liegen.
Zur Erhöhung der Verbrauchersicherheit ist Bio-Mineralwasser mind. 50 Jahre alt oder wird in kürzeren Abständen auf Umweltschadstoffe untersucht.Keine gesetzliche RegelungKeine besonderen Vorschriften für Trinkwasser das i.d.R. sehr junges Wasser ist.
Es erfolgt mind. jährlich extern die chemische Untersuchungder Abfüllung bezüglich der charakteristischen Mineralstoffe und gemäß MTV Anlage 4.
Es besteht kein Grund zur Beanstandung.
Untersuchung vom Gesetz nur zur Anerkennung verlangt. Es gibt bei Mineralwasser keine gesetzlichen Vorschriften über die Untersuchungshäufigkeit.Externe chemische Untersuchung lt. TWVO in geringem Umfang vierteljährlich, bei mehr als 1.000 Kubikmeter Abgabe pro Tag weitere Untersuchungen.
Es erfolgt mind. alle 2 Jahre extern die chemische Untersuchung am Quellaustritt zum Nachweis der ursprünglichen Reinheit.
Es besteht kein Grund zur Beanstandung.
Untersuchung vom Gesetz nur zur Anerkennung verlangt. Es gibt bei Mineralwasser keine gesetzlichen Vorschriften über die Untersuchungshäufigkeit.Externe chemische Untersuchung lt. TWVO in geringem Umfang vierteljährlich, bei mehr als 1.000 Kubikmeter Abgabe pro Tag weitere Untersuchungen.
Es dürfen keine Schadstoffe aus betrieblichen Gegebenheitenim abgefüllten Mineralwasser nachweisbar sein. Ein Grenzwert von 1,0 µg/l für Chlorat und Perchlorat ist einzuhalten.Keine Detailregelung bei MineralwasserDas Umweltbundesamt gibt für Chlorat in Trinkwasser 70 – 200 µg/l als zulässige Höchstwerte vor.
Es liegt ein Qualitätsmanagementsystem vor.
Zertifizierung vorgeschrieben (ISO 9000, IFS-Standard oder vergleichbare)
Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Kriterium Bio-MineralwasserGesetzliche Anforderungen an „Natürliches Mineralwasser“Gesetzliche Anforderungen an „Trinkwasser“
Die abgefüllten Produkte sind sensorisch einwandfreiKeine gesetzliche RegelungEntsprechende Vorschrift in der TWVO.
Redoxpotenzial rH2-Wert Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
pH-Wert Quelle >/= 6.0.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Das Mineralwasser weist mindestens eine nachgewiesene, gesundheitsfördernde Eigenschaft auf.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung
Kriterium Bio-MineralwasserGesetzliche Anforderungen an „Natürliches Mineralwasser“Gesetzliche Anforderungen an „Trinkwasser“
Alle Ergebnisse der Biokriterienprüfungwerden im Internet veröffentlicht.Keine gesetzliche RegelungDie Versorger sind verpflichtet die Ergebnisse der wenigen, gesetzl. vorgeschriebenen Basisuntersuchungen den Verbrauchern mitzuteilen.
Der Analysenauszug enthält eine umfassende Information für die Verbraucher.
(Mind. Na, Ca, Mg, Cl, SO4, HCO3, Fluorid, Nitrat, Kohlensäuregehalt und Name Analyseinstitut)
Es ist nur die „Nennung charakteristischer Bestandteile“ vorgeschrieben. Legt man die AVV-Definition zu Grunde ist diese Angabe u.U. sehr begrenzt.Die Versorger sind verpflichtet die Ergebnisse der wenigen, gesetzl. vorgeschriebenen Basisuntersuchungen den Verbrauchern mitzuteilen.
Die deklarierte Analyse ist aktuell.
(Datum der letzten Kontrollanalyse ist anzugeben.)
Keine gesetzliche RegelungDie Versorger sind verpflichtet die Ergebnisse der wenigen, gesetzl. vorgeschriebenen Basisuntersuchungen den Verbrauchern mitzuteilen.
Die Herkunft des Mineralwassers muss leicht erkennbar sein (Markendeklaration gemäß EG-Mineralwasser-Richtlinie Art. 8.3)Aufgrund der Einschränkungen in der deutschen MTV ist die Bestimmung dort zur Kann-Bestimmung reduziert.Keine gesetzliche Regelung für Trinkwasser. Hier extrem unterschiedliche Herkünfte.
Zur eindeutigen Bio-Deklaration sind die Nennung der privatrechtichen Zertifizierungund der Kontrollstelle erforderlichNicht relevantNicht relevant
Das Unternehmen sorgt für Transparenz und Verbraucherinformation. D.h. das Unternehmen bietet regelmäßige Betriebsführungen an. Die Anforderungen der Verbraucherverbände nach direkter Verbraucherinformation werden eingehalten: Es wird eine telefonische Info-Hotline bereitgehalten.Keine gesetzliche RegelungKeine gesetzliche Regelung

Den detaillierten Vergleich der gesetzlichen Anforderungen finden Sie hier als PDF zum Download: 

Unsere Richtlinien und Kontrollen

„Bio“ steht seit Jahrzehnten für höchste Nahrungsmittelqualität sowie nachhaltigen Umweltschutz durch aktives Engagement und umfassende Anforderungen an den kompletten Herstellungsprozess.

Die strengen Bio-Mineralwasserwasserrichtlinien wenden diese Prinzipien konsequent auf unser wichtigstes Nahrungsmittel an.

 

48 Einzelkriterien aus 6 Bereichen

Mit hunderten von Einzelprüfungen legen die Bio-Mineralwasserrichtlinien ganz genau fest, welche Anforderungen ein Mineralwasser erfüllen muss, damit es das Bio-Mineralwasser-Siegel tragen darf.

Die geprüften Aspekte umfassen die Bereiche:

Weil der Übertrag der bewährten Bio-Prinzipien auf das Wasser so konsequent ist, unterstützen auch alle großen deutschen Bioverbände wie Demeter, Naturland, Bioland, der Biokreis, die AöL sowie der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) die Qualitätsgemeinschaft als Mitglieder. Wünschenswert wäre, dass sich auch der Gesetzgeber hier anschließt und das EU-Biosiegel auf unser wichtigstes Nahrungsmittel ausdehnt.
Den kompletten Richtlinien-Katalog für Bio-Mineralwasser als PDF in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier:

Unabhängige jährliche Kontrollen

Strenge Richtlinien haben nur dann einen Wert, wenn ihre Einhaltung unabhängig und transparent überwacht wird: Hierfür bürgt beim Bio-Mineralwasser-Siegel der Qualitätsgemeinschaft die staatlich zugelassene und international seit Jahrzehnten anerkannte Bio-Zertifizierungsgesellschaft Kiwa BCS.

Das Bio-Mineralwasser-Siegel wird nach den strengen Kontrollen jeweils für 1 Jahr verliehen. Nach Ablauf des Jahres wird geprüft, ob alle Anforderungen immer noch konsequent erfüllt sind. Auch zwischen den jährlichen Überprüfungen (Auditierungen) müssen die detaillierten Untersuchungs- und Prüfvorschriften aus den Richtlinien für Bio-Mineralwasser natürlich stets eingehalten werden. Um dies sicherzustellen, sind auch unangemeldete Kontrollen jederzeit möglich.